Die Proteste gegen die Dienstleistungsrichtlinie waren massiv: Gewerkschaften, GlobalisierungskritikerInnen und KonsumentenschützerInnen haben in vielen europäischen Ländern gegen das Vorhaben demonstriert. Sie befürchten Nachteile für KonsumentInnen, Sozial- und Lohndumping. Besonders scharf wurde das „Herkunftslandprinzip“ kritisiert.
Es bedeutet, dass der Erbringer einer Dienstleistung den Rechtsvorschriften eines Landes unterliegt, in dem er niedergelassen ist, und nicht den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er seine Dienstleistungen erbringt. „Das Wort Herkunftslandprinzip ist im gesamten Text zu streichen“, empfahl der Binnenmarktausschuss des europäischern Parlaments angesichts der Proteste. Jetzt ist vom „freien Dienstleistungsverkehr“ die Rede. „Zwar wird jetzt nicht mehr pauschal festgelegt, dass grenzüberschreitende Unternehmen nur noch den Gesetzen des Landes unterliegen, in dem sie tätig sind“, schreibt Oskar Lafontaine, Fraktionsvorsitzender der Linkspartei im deutschen Bundestag, „aber den Mitgliedsstaaten werden gravierende Einschränkungen bei der Anwendung der eigenen Gesetze auferlegt.“