…und an die Europäische Union: Die Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt (EJDM), eine Nichtregierungsorganisation von Juristinnen und Juristen mit Mitgliedern in vielen europäischen Ländern fordert die Europäischen Regierungen und die Europäische Union auf:
„Keine Toleranz für Aggression, Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen im Libanon, Gaza und Israel“
Die Europäischen Regierungen und die EU werden aufgefordert:
1. alle
möglichen Maßnahmen innerhalb der Organe der Vereinten Nationen, der
Europäischen Union und innerhalb der bilateralen Beziehungen zu
ergreifen
- um die Tötung von Zivilisten und die Zerstörung der Infrastruktur in Gaza, Libanon und Israel zu unterbinden
- um Initiativen für einen sofortigen Waffenstillstand zwischen den Beteiligten zu unterstützen
- Hilfe zu leisten für die leidende Bevölkerung in der Region, insbesondere in Libanon und Gaza im Rahmen der internationalen Hilfsorganisationen
- Initiativen zu unterstützen für einen dauerhaften Frieden in der Region, welcher das Existenzrecht eines Palästinensischen und eines Israelischen Staates innerhalb der durch die UN-Resolutionen 242 und 338 festgelegten Grenzen beinhaltet
2. ihren Einfluss zu nutzen innerhalb der Organe der Vereinten Nationen
- um jede Verletzung der Genfer Konvention, des Internationalen Rechts aller beteiligten Parteien zu verurteilen und um die Respektierung der Rechtsauffassung des Internationalen Gerichtshofs über das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes durchzusetzen
- um alle am Konflikt Beteiligten zu veranlassen, die UN-Resolutionen bezüglich Israel und Palästina zu respektieren
- um Israel darauf hinzuweisen, dass es kein Recht hat, palästinensische Bürger zu entführen und in extrajudizielle Hinrichtungsaktionen zu ermorden; dass es kein Recht hat, Palästinensisches Territorium in Gaza und in der West-Bank zu besetzen
- um die Hisbollah darauf hinzuweisen, dass sie kein Recht hat, israelische Soldaten zu entführen
- um Israel darauf hinzuweisen, dass sein Recht auf Selbstverteidigung nicht die exzessive Aggression einschließt, welche die israelische Armee – wie schon in der Vergangenheit – auch in den vergangenen Tagen praktiziert hat. Insbesondere erlaubt das Recht auf Selbstverteidigung nicht die Ermordung von Zivilisten, die Vertreibung von Zivilisten, die Zerstörung der Wohnhäuser von Zivilisten und der Infrastruktur großer Teile Libanons und Gazas und auch nicht die dauerhafte Besetzung des libanesischen Territoriums.
3. allen politischen Einfluss zu nutzen, um die Ausweitung des Krieges zu verhindern, insbesondere im Hinblick auf Syrien und Iran.
In ihren Bemühungen, das gegenwärtige Leiden der Bevölkerung in der
Region zu beenden werden die europäischen Regierungen daran erinnert,
dass die Unterstützung der Hamas und der Hisbollah durch die
Bevölkerung wesentlich auf den Skandal zurückzuführen ist, dass
Palästina seit 60 Jahren illegal durch Israel besetzt gehalten wird,
dass diese Situation durch die internationale Gemeinschaft toleriert
wird, dass die Rechtsauffassung des Internationalen Gerichtshofs über
die Verpflichtung Israels und anderer Staaten das
Selbstbestimmungsrechts der PalästinenserInnen zu respektieren,
missachtet wird.
Die EJDM wird alle Initiativen im Rahmen des internationalen und des
nationalen Rechts unterstützen, damit diejenigen zur Rechenschaft
gezogen werden, die im Rahmen des Konflikts Kriegsverbrechen begangen
haben.
EJDM Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt e.V.
Thomas Schmidt (Rechtsanwalt, EJDM-Generalsekretär)
eMail: thomas.schmidt@ejdm.eu
31-08-2006, 19:50:00 |


