Die Studiengebühren bleiben (in der selben Höhe wie bisher).
Der einzige Unterschied ist, dass es jetzt die Möglichkeit gibt, die
Studiengebühren rückerstattet zu bekommen, wenn man im Ausmaß von 60
Stunden gemeinnützige soziale Tätigkeiten verrichtet. Im
Regierungsprogramm heißt es dazu: „Hierbei wird besonders an
Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen des Schulwesens und
an Tätigkeiten im Rahmen neuer sozialer Herausforderungen
(Hospiz-Bewegung u.ä.) gedacht.“ Auf der SPÖ homepage war am Tag der
Bekanntgabe zu lesen: „Studiengebühren abgeschafft.“ Diese neue
Regelung kann in keiner Hinsicht als Kompromiss angesehen werden. Die
60 Stunden Arbeit entsprechen einem Stundenlohn von ca. 6 Euro. Die
meisten Studierendenjobs werden entweder besser entlohnt, oder aber sie
bestehen aus Tätigkeiten, bei denen die Zeit zum Lesen genutzt werden
kann. Der zweite wichtige Aspekt ist, dass Tätigkeiten wie die
Begleitung Sterbender wohl nicht geeignet für unmotivierte Leute ohne
entsprechender Ausbildung sind.
Bleibt die Frage nach dem Sinn der Regelung. Bei der Analyse bieten
sich verschiedene Szenarien. Möglich wäre, dass Personen als
Zivildiener-Ersatz gebraucht werden. Möglich wäre auch, dass dieser
Sozialdienst als Probelauf für ein verpflichtendes soziales Jahr für
Alle gedacht ist. Weiters könnte die vorliegende Regelung ohne weitere
Gedanken übernommen worden sein, um der SPÖ die Argumentation zu
ermöglichen, sie hätte die Studiengebühren abgeschafft.
Was bleibt, sind ein weiteres gebrochenes Wahlversprechen und
Konsequenzen auf Ebene der Studierendenvertretung. Der VSSTÖ wird wohl,
trotz Parteiaustritts seiner Spitzenfunktionärinnen schlechte Karten
bei den nächsten Wahlen haben.
Wörtlich aus dem Regierungsprogramm:
Förderung der Studierenden
Das bestehende System der Studienbeiträge wird folgendermaßen
verändert: Eine interministerielle Arbeitsgruppe wird das
Studienbeihilfensystem im Hinblick auf seine soziale Treffsicherheit
untersuchen und Verbesserungsvorschläge erstatten. Das bereits
existierende Kreditmodell wird ausgebaut und in der Öffentlichkeit mit
dem Ziel verstärkt bekannt gemacht, dass es von einem größeren Kreis an
Studenten in Anspruch genommen wird. Dazu kommt die Möglichkeit dass
künftig bestimmte gemeinnützige unentgeltliche Tätigkeiten im Ausmaß
von 60 Stunden im Semester eine Refundierung der Studienbeiträge
bewirken. Hierbei wird besonders an Beutreuungs- und
Unterstützungsleistungen im Rahmen des Schulwesens und an Tätigkeiten
im Rahmen neuer sozialer Herausforderungen (Hospiz-Bewegung u.ä.)
gedacht. Bei den Fachhochschulen treten keine Änderungen ein.
16-01-2007, 20:07:00 |


